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[1,2] (1805) gegenwärtig über das Zweckwidrige und Ungerechte des Forstregals oder der Forstpolizey mit Vorcshlägen der nothwendigen Reformen
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Setze man aber auch, daß der Aufwand auf dieForstbewirthschaftiiiig und Forstpolizey überflüssig wä-re, daß derselbe Zweck wo nicht besser, doch eben sogut durch Privateigemhümer erreicht werden könnte,würde nicht, wenn die beträchtlichen Staatswaldun-gen ganz, oder größtenteils zum Privateigenthum ver-kauft werden würden, die nachteiligste Marktkonkurrenzfür das Aerarium nun erfolgen müssen? Woher soll-ten die Privaten die nöthige baare Kaufsumme nehmen?Schon bey dem versuchten Verkauf der kleinen StaatS-tvaldungen hat man unter den Privaten häufig Geld-mangel gefunden.

Der Ausweg, daß reiche Privaten, Inländer oderAusländer den» doch kaufen würden, zernichtet wahr-scheinlich den untergeordneten Staatszweck Befrie-digung des Publikums, in Rücksicht seines Holzbedarfes.

Die reichen Privaten, Inländer wie Ausländer,erhalten Eigenthum, und mit diesem freye Disposition:sie werden ihr Eigenthum auf den höchsten reinen Er-trag zu bringen trachten.

Dieß kann vor der Hand nicht leicht anders, alsdurch Anlegung hvlzverzehrendcr Fabriken geschehen.Sie bereichern »mi freylich sich und den Staat, abernur mit Geld, und verarmen auf der andern Seite anHolz, welches beym übcrhand genommenen Mangelnicht einmahl um Geld beyzuschaffen ist.

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