so mancher Hofmarksbeamten und Hofmarksjager undGer-chtsdiener allzugroßer Spielraum bleibt, so ist esWeit besser, den Unterthanen alle Freyheit der Waldgrün-de eben so, wie bey den übrigen Gründen ihrer Land?wirthschaft zu ertheilen, weil im Durchschnitte immerneun Zehntel der Unterthanen ihre Holzgründe eben so gut,wie bey dem bisherige» Zwange benützen werden. DasBeyspiel der guten Forstkultur in den landesherrlichenund auch einigen hofmarkischcn Waldungen wirkt bereitsschon sehr viel, und man wird manche Unterthanshölzerfinden, wo das Hol; eher zu sehr gespart wurde. Höch-stens ein Zehntel der Unterthanen wird diese FreyheitMißbrauchen rc.
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Auszug
ems dem Bericht des churfürstl. Landrichters zuViechtach, von Schmidtbauers, dä. 18,Nov. 1804.
Stünde und Meinungen für die Ver-waltung des Forstwesens unmittel-har durch die höchste Staatsgewalt,Und ihrer Hoheitsrechte,
Äie oberste Staatsgewalt halt sich zur Selbstverwal-tung und Leitung des Forstwesens verpflichtet, und be-rechtigt