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[1,2] (1805) gegenwärtig über das Zweckwidrige und Ungerechte des Forstregals oder der Forstpolizey mit Vorcshlägen der nothwendigen Reformen
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s» müssen nothwendig auch die Prlvatwaldungen, sowie die übrigen Gründe der freyen Behandlung des Be,fitzers überlassen seyn, weil nur dadurch Industrie undSpekulation erweckt — durch diese ein Natlvnalreich,thum gewonnen werden kann. —

8 .

Bericht des churfürstl. Pflegers von Ering Vi-tals an die Landesdirektion in Baiern ää.22. Aug. 1804» ,

Äer gnädigste Befehl vom 2z. Oct. und prseg. die»ses Monarhs trägt mir eine ausführliche Beantwortungder Fragen auf:

1) Ist es staatswlrthschaftlich, den Unterthanen dieBenützung ihrer Geh'olze freyzugeben? '

s) Die großen Staatswaldungen in die Hände derPrivaten zu veräußern?

Diese Fragen schließe» stillschweigend noch die drittein sich:

Könnte sich die Regierung nicht der Fvrstregie ganzentledigen? *) —

Jahr-

*) Da in diesem so gut gefaßten Berichte der 2te Gegen-stand, der erst im zten Hefte behandelt wird, schon mit