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[1,2] (1805) gegenwärtig über das Zweckwidrige und Ungerechte des Forstregals oder der Forstpolizey mit Vorcshlägen der nothwendigen Reformen
Entstehung
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verdoppelter Forstaufsicht vor Abschwendung nicht be-wahret werden, wie dieser Fall leider durch die Erfah-rung bestätiget wird, ja sogar vor Kurzem noch sich inmanchen Staatswaldungen bewahrte.

Endlich zweifle ich nicht an dem Zeugnisse der chur.-fürstl. Landgerichte (wenn sie hierzu aufgefordert wer-den), daß allenthalben die Privatwaldungen der Un-terthanen sich im Durchschnitte in gutem Zustande, undzwar vorzüglich wegen ihrer eigenen Industrie, befinden.

b) Ist zwar nicht zu iäugnen, daß der Land-mann vermahl noch keine theoretische Kenntnisseder Forstwirthschaft besitze: allein praktische sindihm nicht abzusprechen.

Der Landmann weiß so ziemlich gut, auf welchemGrunde diese oder jene Holzart am besten gerathe, undgegen welche Gegend er den Holzhieb führen müsse, ohnedafür Gründe angeben zu können. Wußten diesesdoch vor wenigen Jahren noch so manche Förster nichtbesser!

Unterdessen kann dieser Mangel an Kenntnissenbey der dermahligen Verbesserung der Landschulen leichtersetzt werden. Man bringe der Jugend auf dem Landemit den ersten Grundsätzen des Lesens und der Sprachedie ersten und nöthigsten Begriffe des Feldbaues undder Laudwirthschaft bey, und sey darauf bedacht, daßin ihren Schulbüchern Beyspiele und Gespräche ic. ausdem Fache der Land- und Forstwirthschaft vorkommen.

R s Eben