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[1,2] (1805) gegenwärtig über das Zweckwidrige und Ungerechte des Forstregals oder der Forstpolizey mit Vorcshlägen der nothwendigen Reformen
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c) wenn er sie auch verstände, derselbe doch der

Wildbahn durch freyen Holzhieb Schaden zufüge»

könnte.

Hierauf muß aber entgegen geantwortet werden,daß zwar

s) nicht widersprochen werden kann, daß dieAbschwendung der Waldungen leichter möglich,und mit den traurigsten Folgen für den Guts,bescher verbunden ist, weil der Schade eines ein-zigen JahreS oft 50 Jahre und noch mehr erfor-dert, bis er wieder gut gemacht wird, welcheverderbliche Folge die Abschwendung der übrigenGutSgründe nicht begleitet.

Allein, wenn man dagegen den Zustand der mei-sten Privatunterthans-Waldungen betrachtet, so über-zeugt man sich mit Vergnügen, daß sie ihre Waldun-gen vorzüglich zu schätzen wissen, und auf deren Erhal-tung die möglichste Sorgfalt verwenden.

Man könnte nun zwar behaupten, daß nicht diese,sondern allein die eigene Industrie der Unterthanen andem guten Zustande der Waldungen Ursache sey, indemman doch mit Wahrheit annehmen darf, daß sich im-mer Zo gute Hauöwirthe finden, bis man einen Ver-schwender zahlt.

Uebrigens wird aber bey einem ««fleißigen und lie-derlichen Hauöwirthe auch seine Waldung ungeachtet

ver-