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[1,2] (1805) gegenwärtig über das Zweckwidrige und Ungerechte des Forstregals oder der Forstpolizey mit Vorcshlägen der nothwendigen Reformen
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angebotherr werden, desto eifriger wird seinFleiß, desto glücklicher sein Fortkommen sey»,und hierdurch zugleich die Nationalwohlfarthvergrößert werden.

Diesen Hauptgrundsatz befolgte die liberale bayri-sche Regierung, als sie die neuern Kulturgesetze erließ,und durch die Zauberworte frepe Rultur und freyesEigenthum den grdßern Theil der Nation aus einemTvdesschlafe weckte, und plötzlich öde Strecken und M-steneyett in lachende Fluren verwandelte, aus welchennun Segen und Wohlfarth für Tausende entspringet.Von diesem Grundsätze ganz durchdrungen, kann ichnun der Behauptung nicht widerstreben, daß es zweck-mäßiger sey, den Unterthanen die volle Freyheit in Be-nützung ihrer Waldungen einzuräumen, sohln allen Ein-fluß des Forst- und Jagdpersonals hierauf gänzlich zuentferne».

Folgende Gründe sollen diese Behauptung nebenobigem Hauptgrundsatze rechtfertigen:

L) Nach den bestehenden Kulturgesetzen haben die Un-terthanen freye Willkühr in Kultivtrung ihrer Tuts«gründe, und nur in Rücksicht ihrer Waldungen sindsie noch zum Theile beschränkt, und der Forstaus«sicht unterworfen.

Obwohl nun die eigentlichen Gutsgründe Aeckerund Wiesen den Hauptnahrungsstamm des Land»mannes ausmachen, kömmt es doch Niemanden in Sinn,

dem