Befriedigung, Reparation der Zäune, die sich beyeinem Unterthane oft über eine Stunde erstrecken,da wegen der Wildschaden d'e besonders hohenZaune beständig in gutem Stanke erhalten werdenmuffen, so frägt es sich, welche Zeit uns am Endeübrig bleibt, unsere benbthigte Sträh zu erzielen,wenn solches Rechen uns nicht bis Ende May an-gegdmit werden dürfte; wenn derley Erlaubnißganz von der Laune eines Zagdüberreiters abhienge,der seine beliebte Erlaubniß dann schon so einzu-richten wüßte, daß er mit seiner eigenen Felobau-Ockonomie (die zu halten ohnehin der Forstordnunggemäß vi gnädigsten xeneral - msnäacs ääo. i4tenMärz 1789 §. 10. eine verbothene Sache ist) ge-wiß nie zu kurz kommen kann, und die Anwei-sung der Plätze zum Strährechcn müßte ganz na-türlich die besten Plätze für sich selbst übrig las-sen rc. —
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Auszug
aus dem Bericht des churfürstl. Landrichters Lic.Thoma in Weilheim an die churfürstl. Landes-Direktion in Baiern vom 4ten Septem-ber 1804.
4ü^)^e mehr Beweggründe der Emsigkeitdem Landmanne zur Bebauung seiner Gründe
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