Lieblingsgeschäft seyn wird; denn außer dem ist garnicht zn hoffen, noch zu erwarten, daß ein solcher Mannohne einer für daö Jagdwesen schon zum voraus tra-genden Vorliebe jemals ein guter Hirschgerechter Jägerwerden wird. — Es ist also eine ausgemachte Sache,daß ein Jäger jederzeit vorzüglich mehr auf daS Jagd«wescn.und auf die Hegung des WildS als auf die Holz,kultur beflissen seyn wird; da nun aber dem Staatan der Holzknltur ungleich mehreres als am Jagd-wesen gelegen, weil diese einen großen und an-sehnlichsten Theil von dem Landesreichthume macht;da die übermäßige Hegung des Wildes den Wal-dungen den größten Schaden bringet, und allenoch so gute Hokzkultursabstcht meistens vereiteltworden, so kann die Schlußfolge nicht fehlen,daß das Forstwesen den Jägern neben derJagdbarkeit zugleich zu besorgen nicht wohl zu-gelassen werden könne, sondern der fürnehmlicheLbeil hierauf, das Forstwesen nähmlich, nothwen-dig dabey zu leiden haben müsse.
Und potno, leä nungusm coneello, es hätteauch wirklich dieser Jagdüberreiter das Recht derHolzauszeige in Unterthanswaldungen, hat er wohlsolcke in calu prseyolito beglaubte Pflicht als an-geblich r chrschafiicr Forstmann je in Erfüllunggeb-acht? Wem hat N* wohl je außer dem ein»zigcn K- S. von Arget das Holz ausgezeigt?wü von dem er hiefür 2 Klafter Fichtenholz alskeLvmgLns verlangte, und auch erhielt — ein Be-weis