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das Geburtsland deS Forsteleven, den Nahmen,Stand und Wodnort seines Vaters, das Alter unddie körperliche Konstitution des Eleven; die Zeitseines gemachten Kurses; den Inhalt des über denFleiß, den Fortgang und das sittliche Betragenausgefertigten Zeugnisses, und endlich die nach Ab-gang von oer Schule eingetretene Bestimmung desEleve», in einer tabellarischen Uebersicht darlegt.
Forstlehr - Stipendien.
XI.
Damit diejenigen chursürstlichen Fbrsterssbhne desLandes, welche sich meistens zur Wahl des väterlichenStandes bestimmen, aber öfter von der für die dieß-sallsige Bildung vsrgezeichneten Bahn durch Armuthzurückgehalten werden, von diesem drückendsten Hinder-nisse ihrer Bestimmung so viel möglich, befreyet wer-den ; so sind zu ihrem Besten für die nachgenanntenchurfürstlichen Staaten vier und zwanzig Forstlehr-Stipendien, nähmlichfür Baiern — zwölf,für die obere Pfalz — vier,für das Herzogthum Nruburg — Zwey,und dermalen
für Schwaben — sechs —errichtet.
Die Forst-Stipendien bestehen:
i. Ein jedes aus jährlichen zweyhundert Gulden;und sind
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