Druckschrift 
[1,2] (1805) gegenwärtig über das Zweckwidrige und Ungerechte des Forstregals oder der Forstpolizey mit Vorcshlägen der nothwendigen Reformen
Entstehung
Seite
221
Einzelbild herunterladen
 

spräche, welche aus dem Zwecke dieser Anstalt hervor-gehen, und welche, da dieser Zweck zunächst auf dieBildung jenes Forstpcrsonals aller Grade, welchem dievaterländischen Staatswaldungen anvertrauet werde»sollen, gerichtet ist, einen dreyfachen Gegenstand, dieAufnahme, den Kursus selbst und die Bestimmungnach vollendetem Kursus, umfassen.

AufnahmSbedingungen der Forsteleven.

Vill.

Die Bedingungen für denjenigen, welcher die Auf-nahme als angehender Aorsteleve nachsuchet, bestehendarinn, daß er

1. das sechzehn»« Jahr im untadelhasten Lebenswandel

zurückgeleget habe;

2. einen gesunden und dauerhaften Kbperbau besitze;

Z. behende lese, und nicht nur eine gute Kurrentschrift,sondern auch rein und fehlerfrey schreibe;

4. die Elemente der praktischen Rechnungekunst verstehe;

5. sich wegen der Aufnahme in der letzte» Hälfte des

April- oder Oktober-Monats bey dem ersten Lehrermelde; und

6. den Beweis über die beyden ersten Bedingungen durch

offizielle verschlossene Zeugnisse der lowperenten Be-hörden, über die Bedingungen der Vvrkennmifseaber in einer Pi üfung ablege.

Vor-