spräche, welche aus dem Zwecke dieser Anstalt hervor-gehen, und welche, da dieser Zweck zunächst auf dieBildung jenes Forstpcrsonals aller Grade, welchem dievaterländischen Staatswaldungen anvertrauet werde»sollen, gerichtet ist, einen dreyfachen Gegenstand, dieAufnahme, den Kursus selbst — und die Bestimmungnach vollendetem Kursus, — umfassen.
AufnahmSbedingungen der Forsteleven.
Vill.
Die Bedingungen für denjenigen, welcher die Auf-nahme als angehender Aorsteleve nachsuchet, bestehendarinn, daß er —
1. das sechzehn»« Jahr im untadelhasten Lebenswandel
zurückgeleget habe;
2. einen gesunden und dauerhaften Kbperbau besitze;
Z. behende lese, — und nicht nur eine gute Kurrentschrift,sondern auch rein und fehlerfrey schreibe;
4. die Elemente der praktischen Rechnungekunst verstehe;
5. sich wegen der Aufnahme in der letzte» Hälfte des
April- oder Oktober-Monats bey dem ersten Lehrermelde; und
6. den Beweis über die beyden ersten Bedingungen durch
offizielle verschlossene Zeugnisse der lowperenten Be-hörden, — über die Bedingungen der Vvrkennmifseaber in einer Pi üfung ablege.
Vor-