Druckschrift 
[1,2] (1805) gegenwärtig über das Zweckwidrige und Ungerechte des Forstregals oder der Forstpolizey mit Vorcshlägen der nothwendigen Reformen
Entstehung
Seite
220
Einzelbild herunterladen
 

das lebende Muster eines wissenschaftlich gebildetenausübenden Forstmannes darzustellen, und sie in ihre»praktischen Verrichtungen mit seiner Leitung und Auf-sicht zu begleiten.

Der vierte Lehrer ist für den GeschäftSstyl, undfür die Uebung der Sprachlehre, im Schreiben, undjn der gemeinen Rechnung angestellet.

Der erste Lehrer bezieht jährlich als BesoldungZwölfhundert Gulden.

Der zweyte Lehrer neunhundert Gulden.

Der dritte Lehrer beziehet: als Revierfdrster denstatuomaßigen Gehalt eines solchen, und als Lehrereine Zulage von zwcyhundcrt Gulden.

Der vierte Lehrer sechshundert Gulden.

Zugleich bezieht ein jeder dieser Lehrer jährlichzwölf Klafter halb hartes und halb weiches Holz.

Den Lehrern ist für die erforderliche Bedienungein Pedell beygegeben, welcher jährlich als Besoldungzwcyhundert Gulden und sechs Klafter weiches Hol;beziehet.

Sämmtliche Lehrer und der Pedell genießen freye-Vdhnung.

Forstelevcn.

VH.

Derjenige, welcher sich zum Eleven dieser Forst-schule bekennt, übernimmt jene Verbindlichkeiten, undempfangt durch seine Ausbildung in derselben jene An-

jprü-