se„r v»d die Neuerpaute Heuser Nietergelegt, vnd ra-ürc werden sollen, Aleintg aber die annbe Dnotherthan-nen so derlei) Gründt Lä Lultursm an sich gebracht, vndHeuser darauf Ecpauth Haben, Nitwenig llamnilloirtover »voll gar in demPetlstab getrieben wurden, so «.s-loiuirn wür aus gdistcr clemenr Hiermit, vnd wollen,daß souill die AusReuttung: oder gemachte ReittStdttBetrift, selbe vor dermalen in llaru guo verbleiben, we-gen der Neuerlichen Heuser aber die jenige, welche indem Befften Wildtprart Weil stehen, an andere vndersschibliche Lpatia rranstoriret: Die yberige Hingegen gleichefahls in dermalligen Standt gelassen, die Neuerlich ein-gerichte Neittstött und Erpaute Heuser aber samentl.gebührent versteuert: vnd andere zuekhvmbente xuruKr-rioneo darnon abgeraichl werden sollen. I,r »visier daherro solch Visier gdiste R.e 5 olunon alsogleich ausschreibenzlaffen, vnd mit dem anhaug oxaccissimL aä ellociUnlzubringen, das wvfehrn sich khvnffiighin jemandt »nehr.vndterstundte, ohne vorherig Gnädigste Verwilligung aiui-ge Reuttstbtt zuinachen oder Neue Heuser zuerpauen, sel-be nit allcini zu »voll ernpfündlich Lorrection Gezogen,sondern auch die Reuttstbtt zu fehrnern Holzanflug Ligenzulassen. Verordnet: auch die Neue Heuser ohnne An-namb einig Endtschuldtigung durch aigene llepursnonauf der Lommicronren Unkossten Osmolirr werden sollet!,München den L^ten Novbr. 1724.
Lx Lomilsione Lsi>»i DominiDvmini Lieccoris.
I. Sr Larcor.