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sus dem Mandat von 1762 dd. 12. November.
wro.y. Waldrevier und anderen Orten so
üblich als schädlich und Grund verderbliche Riederstädtsind hiermit abgeschast, also und dergestalt, daß «hmVorwiffen der Obrigkeit keine mehr gemacht, und vondieser auch andergestalt nicht als mit gebührlicher Maaß,und nur in so weit, als es ohne vdll ge Ausödigung derWaldungen geschehen mag, verwilligt werden soll rc. -
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Wegen allerlei: Reutstött und neue Häuserrm Land an das Omsriägermetsteramt.
Maximilian Emanuel Chnrfürßkrc.
-^)bwollen wür nun bey solchen Dmbstendten zuuer-orvknen billich Vrsach Herren, daß dieser sambenrk. rr-lns-xi-etsorn witer die gdigste xenerall. ohne Lonl'eiir ver-rpilligce Reittstdlr wiererumben zum Holz anstug gelast
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