schaftSinstltut zu schicken^ weil Landwirthschaftskennt-rnisse wesentliche Bestandtheile der Elementarschulen aufdem Lande sind: die vermöglichern aber müssen wie alleandere, die sich zu Staatsdiensten befähigen wollen, dieKbsten selbst tragen» Es' dürfte daher kein Schulleh-rer, der nicht auch das Landwirthschaftsinstitut besuchthat, zu einer Prüfung- mehr zugelassen werden. Inder Prüfung machten denn diese Gegenstände «inen vor-züglichen Theil aus , wie auch in dem Zeugnisse der Fä-higkeiten zu einem- Schullehrerdienste»
So würde- die- vaterländische- Jugend- ganz leichtauch in dem unterrichtet, waS einst ihr wichtigstesBerufsgeschäft ist; sie wird alle Zweige und Verrich-tungen desselben gründlicher kennen, die verschiedenemHindernisse und Schwierigkeiten hel,n, und den ländli-chen Arbeiten tüchtiger vorstehen lernen; — so gelan-gen die heranwachsenden Landwirthe zu mehr Wohl-stand — der Staat zu mehr Reichthum und Selbst-kraft.
§. 33 .
Bey allen landwirthschaftlichen Operationen, undbey dem darauf gebauten staatswirthschaftlichen Kalkülist die Bestimmung des Flächenraums die erste Aufga-be. Dadurch entwickelt sich ein weiteres dringendes Be-dürfniß, für jeden Gerichtsbezirk einen oder mehrereGeometer oder wie sie in andern Landern heißen —ksnovateurs oder Ingenieurs xsograxlies aufzustellen.
Die»