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[1,2] (1805) gegenwärtig über das Zweckwidrige und Ungerechte des Forstregals oder der Forstpolizey mit Vorcshlägen der nothwendigen Reformen
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schaftSinstltut zu schicken^ weil Landwirthschaftskennt-rnisse wesentliche Bestandtheile der Elementarschulen aufdem Lande sind: die vermöglichern aber müssen wie alleandere, die sich zu Staatsdiensten befähigen wollen, dieKbsten selbst tragen» Es' dürfte daher kein Schulleh-rer, der nicht auch das Landwirthschaftsinstitut besuchthat, zu einer Prüfung- mehr zugelassen werden. Inder Prüfung machten denn diese Gegenstände «inen vor-züglichen Theil aus , wie auch in dem Zeugnisse der Fä-higkeiten zu einem- Schullehrerdienste»

So würde- die- vaterländische- Jugend- ganz leichtauch in dem unterrichtet, waS einst ihr wichtigstesBerufsgeschäft ist; sie wird alle Zweige und Verrich-tungen desselben gründlicher kennen, die verschiedenemHindernisse und Schwierigkeiten hel,n, und den ländli-chen Arbeiten tüchtiger vorstehen lernen; so gelan-gen die heranwachsenden Landwirthe zu mehr Wohl-stand der Staat zu mehr Reichthum und Selbst-kraft.

§. 33 .

Bey allen landwirthschaftlichen Operationen, undbey dem darauf gebauten staatswirthschaftlichen Kalkülist die Bestimmung des Flächenraums die erste Aufga-be. Dadurch entwickelt sich ein weiteres dringendes Be-dürfniß, für jeden Gerichtsbezirk einen oder mehrereGeometer oder wie sie in andern Landern heißenksnovateurs oder Ingenieurs xsograxlies aufzustellen.

Die»