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[1,2] (1805) gegenwärtig über das Zweckwidrige und Ungerechte des Forstregals oder der Forstpolizey mit Vorcshlägen der nothwendigen Reformen
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mehrern aber zu guten Geometern gebildet baben; ersey daher weit entfernt, ihre Verdienste zu mißkennen,oder ihren Bemühungen Werrtz und Zweck abzuspre-chen : der allgemeine Wunsch kann nur sevn, dieses In-stitut dem größer» Staatszwecke anzupassen, und semWirken gemeinnütziger zu machen--

§- Zr-

Dieser größere Staatszweck', den obiges Forstschuleorganisationsrescript zum Theil schon durch die etablirteMusterlandwirthschaft ausspricht ist die Errichtungeines ordentlichen Landwirrbschastsinstituts, worin dieForstschule nur einen untergeordneten Platz einnimmt.Nach seiner Gestalt und Verfassung dürfte es sich demin England nähern, oder das zum Muster nehmen,welches der berühmte Thaer in Zelle errichtet hatte.In diesem Institute sollte das Ganze der Landwirth-schafk mit allen dahin gehörigen Hülfswissenschaftentheoretisch gelehrt werden z eine Musterlandwirthschaftaber müßte diesen Unterricht auch praktisch beleuchten.Jedem stände frey, dieses öffentliche Landesinstirut zubesuchen, alle Schullehrer aber, Geometers und Forst-leute des Landes wären verbunden, hier Unterricht zunehmen.

§- Z2.

Da man ohnehin die Schullehrer in eigenen Se-minarien bildet, so könnte man auch Fonds ausmit-keln, um die ärmeren Candidaten nach dem Landwirth-

schasts-