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[1,2] (1805) gegenwärtig über das Zweckwidrige und Ungerechte des Forstregals oder der Forstpolizey mit Vorcshlägen der nothwendigen Reformen
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Diese müssen aber nicht bloß Flächen messen können,sondern auch zugleich landwirrhschaftliche und Forst,kenntnisse besitzen, die zu allen erst genannten Geschäf,len unentbehrlich sind. Unter dieser Bedingung füllensie auch die Lücke ordentlicher Schutzmänner auSein Mangel, den man bisher nur zu drückend fühlte.Wer immer die Vorgänge bey solchen Schätzungen kennt,der weiß auch, welche große Nachtheile dieser Mangelmit sich führte. Täglich fallen solche Abschätzungen vonGrund und Boden, kultivirten Gründen rc. vor, undRichter und Parteyen sind in wahrer Verlegenheit, fürdieses Geschäft tüchtige Männer zu finden. Sie sollensachkundig (xwriri in arte) und »«parteyisch seyn: aberwie über allen Glauben ungeschickt benehmen sich hierdie Landlcute! Gle verstehen selten etwas von Flächen-raum, und so müssen alle ihre Resultate falsch seyn.Endlich machen noch Familien- und NachbarschaftS»»-hältnisse, daß sie beynahe niemahl parteylos verfahren.

Nur solche aufgestellte Gerichtsgeometers könntenallein in diesen Fällen Genüge thun. Sie kosten denStaat wenig oder gar nichts; man lasse ibnen nur alleSchatzungsgebühren, die so häufig vorfallen, und bis-her wahrhaft unnütz und zwecklos bezahlt wurden.Außer diesen bleibt ihnen auch noch der Verdienst vonden Planen, die Ihnen ohnehin von den Parteyen be-zahlt werden müssen. Aber auch angenommen, daßihnen, gleich den Landgerichts - Aerzten, der Sraat kleineBesoldungen auswürfe, so würde sich dieser kleine Auf-wand gewiß zehnfach verzinsen. Welche Vortheile

könn-