Düngen gelten, und die Vortheile, welche bisher dieAufhebung der Forstpolizey bey den Purifikations- undGemeindewaldungen so auffallend gewährte, werden beyder allgemeinen Freyheit der Waldbenützung nur nochfühlbarer werden, und allenthalben mehr Kultur undWohlstand bewirken. Würde jetzt die Regierung andereGrundsätze annehmen, als sie selbst bey allen ihren Pu»risikationsvergleichen, und dießfallsigeu Verträgen mitden Unterthanen, bey allen Holzabtheilungs - Bescheidenzur Grundlage festgesetzt hat, so würde sie alle dieseVerträge und richterliche Bescheide über den Haufenwerfen; dieses ganze wohlthätige System müßte in einneues Chaos zerfallen. Es frägt sich also nicht mehrum das Daseyn einer Forstpolizey, da das neue Systemund die Kulturgesetze diese Forstpolizey schon verbannt
und Kenntnisse — der Landwirthschast eine weite Wir-kungssphäre erosnete. Uebrigens mag dieses Beyspielbald andere zur Folge haben, wie auch bereits schon meh-rere Hofmarksbesitzer und andere Waldeigenrhümer ausdem Vorbilde der Purifikationcn bey den Staatswaldun-gen die Ueberzeugung auffaßten, daß diese Purifikationdie einzige Grundlage der Ordnung und Kultur bey denWaldungen ist, hingegen in der bisherigen Gemeinheitder Eigenthümer und Hvlzbercchtigten nur der Keimewiger Prozesse, des Unfriedens und der Waldverwüstun-grn liegt.
München, den raten Oct. 180z.
Churfürst!. Landesdirectkon in Baiern»Freyherr von Weichs, Präsident»Lreitmayer, Secretär»