Alle Ausfertigungen über Abtheilung der Gemeinde-waldungen enthalten ausdrücklich, daß die Antheile
zur
zu Srackesried unständigen Vertrag machen lassen, und inErwägung, daß nun alle Forderungen bey dem Walde sowohldes bisherige» Eiaenthümers davon, des Hofmar^sinhadcrs,Adelbert von Herder — als der Forstrechtler — der Untertha-nen dieser Hofuiark Stachesried, befriediget sind, und zwarnach den nähmliche» Grundsätzen, welche schon seit Jahrenbey den Staatsmnldungen in Anwendung kamen, und jetztals System bestehen: indem auch hier die Fvrstrechrler n chder Klasterzahl ihres Jahrbvlzes mit Grund und Boden dieKlafter zu ein und einen halben Tagwels des übler» Holzzu-standes wegen angeschlagen, entschädiget wurden, und sichso wegen eines noch dargebrachten Opfers des Eigenthü-mers verschiedener Umstände wegen etwas nuhr als dasDrittheil des ganzen Walvflächenranmes für die Fvrstbe-rechtigten ergab, und zwey Dritthcile für den Eigenthü-mer in einem zweckmäßigen Arrvndiffement verbleiben,wodurch auch jeder Antheil arrvndirt und punsizrrt ist.In Erwägung, daß durch diese Abscheidung jeder in sei-nem Antheile freyes Eigenthum ohne mindeste Beschrän-kung und weitere Ansprüche erlangte, und das, wasdie Unterthanen vorhin per Klafter Holz an den Eigen-thümer bezahlten, jetzt bloß als Bodenzins aus die Tag-werke umgelegt ist, sohin keine neue Bürde, ober Abga-be konstitiiirt wurde, auch die Unterthanen die Eigen-thumsbriefc über ihre Antheile tarfrey empfangen; — inErwägung, daß nebenbey die Unterthanen ihre Antheilezur freyen Kultur auf Holz, Feld», ohne weitere Be-schränkung oder Anweisung rc. überkommen, welches sicher«um bessern Erfolg haben wird, als andere nur aus Nel-ke-