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[1,2] (1805) gegenwärtig über das Zweckwidrige und Ungerechte des Forstregals oder der Forstpolizey mit Vorcshlägen der nothwendigen Reformen
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meksterämter, Anwälte, Bewahr« von Holzanweisungs-hammern u. s. w. zu bestellen, lauter Leute von gutemAppetit, bekleidet mit Aemtern, die mit baarem Geldegekauft sind , und mit Resten, die der Sache zur Lastwerden, ohne noch die unerlaubten Eporteln zu rech-nen, die bey einem Volke, welches ohnehin oben undunten, auf allen Se ien ausgesogen wird, einen Hupt-arrikel ausmachen. Das wird dann die Wirkung ha-ben, daß man künftighin keine Waldungen mehr zu se-hen bekömmt; daß, wenn man ja noch m ren nächstenGegenden um die Hauptstadt Bäume pflanzt, sonstüberall die Holzungen eingehen; daß die Gürerbesitzerselbst die Abnahme ihrer Holzungen beschleunigen, umsich der ruinösen Gerichtsbarkeit des Forstamtes zu ent-ziehen, und auf eingereichtes Ansuchen und zu Prvto-kol genommene Besichtigung die Erlaubniß zum völli-gen Abtreiben zu erlangen: denn dem einmahl irre ge-machten Gemüthe wird dergleichen Ausrodung noch alsdie letzte Hebuugsquelle eines »vthleidenden Volkes er-scheinen."

§. i8.

So spricht Mirabeau von Frankreich, und alleshat auf so manchen, ja jeden deutschen Staat gleicheAnwendung. Daß in Baicrn dieses Forstregale, dieseFvrstpolizcv nur überall Unheil anrichteten, beweisendie Beylagen gu. Zrc.; besonders stellen dieß die Berichteder Beamten hell an Tag: die Regierung wollte erstjüngst von den echten Verhältnissen nnd Wirkungender Forstpolizey unterrichtet seyn; sie forderte daher

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