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[1,2] (1805) gegenwärtig über das Zweckwidrige und Ungerechte des Forstregals oder der Forstpolizey mit Vorcshlägen der nothwendigen Reformen
Entstehung
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einige der geschickteren und erfahrnerern Landbeamte ausverschiedenen Gegenden um ihr Gutachten auf unddie Resultate bewährten alle obige Sätze,, ja zielen ein-hellig dahin, daß das Forstregale und die Forstpolizepnur Kinoer der Barbarey seyen, die höhere Kultur undWohlstand eines Landes hindern, sich daher nieirahlsmit echten Grundsätzen der Gesetzgebung, und der Staatt,UMlhschast «ertragen,