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[1,2] (1805) gegenwärtig über das Zweckwidrige und Ungerechte des Forstregals oder der Forstpolizey mit Vorcshlägen der nothwendigen Reformen
Entstehung
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§. z.

Freylich fühlte man in neuern Zelten selbst denUnfug, daß man der Jagd wegen diese Holzauswei.sung aufbürdete, und daher von den Unterthanen neueAbgaben erpreßte; man suchte also diese rohe und un-anwendbare Gesetzesabsicht mit fürstlichen Grundsätzenzn bemänteln, und dieß besonders, als das Forstwe-sen zu einer Wissenschaft heranwuchs. Nun argumen-tirte man ganz leicht: Das Forstwesen ist eine eigeneWissenschaft: nur wer diese inne hat, kann mit derWaldwirthschaft umgehen; der gemeine Mann muß da-her mit seinem Walde unter der allgemeinen Vormund»schaft stehen, und in seiner Waldwirthschaft von höhe-rer Einsicht geleitet werden: was ist aber billiger, alsdaß er auch für diese Leitung bezahle? Zugleich erhobsich ein fürchterlicher Lärm über einbrechenden Holz-mangel, wodurch die Forstcharlacane am meisten znimponiern, und sich bey den Regierungen Eingang zuverschaffen wußten; alles schrie über Holznoth, wobeyselbst die meisten Regierer so eine Furcht befiel, daßihnen schon vor dem Erfrieren grauere *).

Al-

*) Selbst Rußland, belastet von unübersehbaren Wald,strecken, träumte von Hvkzn»th; man dachte unter Ka-tharina II. schon auf Einführung einer Forstpolizcy,weswegen 1780 der Naturforscher Pallas den Auftragerhielt, den Plan zu einer Forstinstruktion zu ent-werfen.