Druckschrift 
[1,2] (1805) gegenwärtig über das Zweckwidrige und Ungerechte des Forstregals oder der Forstpolizey mit Vorcshlägen der nothwendigen Reformen
Entstehung
Seite
148
Einzelbild herunterladen
 

darum, damit durch das Holzfällen die Jagd nichtSchaden leide, oder durch Ansreuten des Holzes derJagdbezirk nicht am Umfange seiner Gränze» verliere.Alle erste Forstordnungen enthalten ausdrücklich dieseMotive zur Holzausrveisung, wobey es nur um dieJagd und Wildfuhr zu thun war, und selbst die neuernFvrstordnungen führen noch eben diese Gesetzesabstchtin ihrer Firma.

Aber endlich im r9ten Jahrhunderte ist es ei»unbestrittener Grundsatz, daß die Jagd dieses inden finstern Zeiten der Barbarey über das Eigenthumusurpirte Regale sich nur auf die mögliche Aus-übung der Jagd selbst beschränken müsse, am wenigstendie freyen Handlungen der Eigenthümer hindern dürfe.So werden z. B. Mbser und Auen kultivirr, und dasreichhaltigste Jagdfeld verschwindet im Augenblicke dereintretenden Kultur, ohne alle Rücksprache mit demJagdherrn. Alle neuere Kulturgesetze, von denen jetztdie Staaten allgemein elektristrt sind, athmen vielmehrgänzlichen Haß gegen die Jagd, erklären sie als ei»Ueberbleibsel barbarischer Zeiten, und weisen sie nur inParke, oder andere doch immer in die engstenSchranken zurück.

Es ist aiso klar, daß die Begünstigung der Jagdleine GesetzeSabsicht mehr seyn kann, und baß daherdie HolzauSzeigr oder Anweisung, die man in dieserHinsicht den Wttrkhanm aufdrang, nicht mehr beste-hen darf,

6 -