6. Der Gntertiesitz des Geschlechts
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Christoph v. Schwartzkopff mit Uenglingen belehnt, wie es schon seineVorfahren besessen hatten. Er wohnte dort 30. Mai 1688. Als er1701 erblos verstarb, ergriff der Landeshauptmann v. Uechtritz fürden Kurfürsten davon Besitz, indem dieser die Güter einzuziehen be-fohlen hatte. Sie wurden auf 36 223 Tlr. geschätzt. Nachdem
etliche Prästationen zum Amt Tangermünde gelegt worden waren,erhielt der Rittmeister Friedrich Ludwig v. Grumbkow 15. Januar1704 durch einen Tausch für Blankenfelde und Summtholtz, dasfrüher v. Schwarzkopsfsche Gut. Er verkaufte 2. Mai 1705 Ueng-lingen und Schönebeck für 23000 Tlr. an Dietrich Daniel v. Jeetze,und als der Kauf nicht zustande kam, 19. April 1706 (9. Februarund 14. Juni 1707) für 23 500 Tlr. an August II. (Nr. 134).Dabei werden auch genannt die wüsten Feldmarken Brigitta undHowisch und ein Wohnhof zu Bindfelde. Der neue Besitzerbestimmte in seinem Testamente 22. und 24. Dezember 1729mit Kodizill 24. April 1730, daß Uenglingen mit Schönebeckund Bindfelde mit der wüsten Feldmark Howisch und mit dem sechstenTeil vom Holz, dem sogenannten Trüben, die dritte Erbportionseiner Hinterlassenschaft bilden solle. Sie siel durchs Los 29. Sep-tember 1732 an Karl Ludolf (Nr. 151). Da er ohne berechtigteLehenserben verstarb, verglichen sich seine Brüder Georg Friedrichund Alexander Wilhelm (Nr. 149 u. 154) mit den Söhnenihres verstorbenen ältesten Bruders August Friedrich (Nr. 147)dahin, daß diese in den Besitz von Uenglingen mit Zubehörungentraten. Dazu kamen noch die von Karl Ludolf erkauften Borstell-schen und Belitzschen Prästationen, wofür sie die einstmalige Kauf-summe, nämlich 2000 Tlr., zahlten. Die Hinterlassenschaft: Ueng-lingen, Bindfelde, Charlottenhof und die genannten Prästationenwurden auf 40 730 Tlr. geschätzt. Davon erhielt Karl LudolfsWitwe mit ihren Kindern 25 400 Tlr., so das; für jeden der drei Erb-berechtigten noch 5809 Tlr. zur Verrechnung kamen. Als die Linie desälteren Bruders ausstarb, verglich sich K arl Alexa nder mit seinemBruder Ernst Friedrich (Nr. 205 u. 206), daß er Uenglingen,Schönebeck und Bindfelde mit den genannten Prästationen unter Bar-abfindung der anderen Erbberechtigten übernahm. Er lebte bis zum Tode