ü. Der Güterbesitz des Geschlechts g03
mit ihrem Gefolge daselbst und in späteren Jahrzehnten die Kurfürstenmit ihrem Jagdgefolge. In den unruhigen Zeiten unter dem MarkgrafenOtto 1365—1373 und Erzbischof Albrecht von Magdeburg 1368—1371begaben sich die v. Bismarck mit ihren Schlössern Burgstall undAltenplathow zu Dienst unter den Herzog Magnus von Braunschweig,„der uns durch sonderliche Gunst und Gnade zu Dienern und Hof-gesinde hat angenommen, also daß er uns gleich andern seinen getreuenMannen beschirmen und verteidigen will zu allen Nöten gegen jeder-mann, ausgenommen unfern gnädigen Herrn Otto Markgraf zu Branden-burg und den Erzbischof von Magdeburg und sein Gotteshaus, es wäredenn, daß wir das tun möchten mit guten Ehren". Im Landbuch von1375 heißt es: LorKstnl llimnark babent rr ckomiuo in pllencknm.11. Juni 1409 bestätigte der Markgraf Jobst den v. Bismarck ihreLehengüter insonderheit das Haus zu Burgstall mit allem Zubehör imFelde und in der Mark mit den höchsten und niedersten Gerichten, mitallerlei Recht und Freiheit usw., dazu 15 Mark Geld brand. Silbersaus den Dörfern von den Pfennigen, die da heißen Holzpfennige undvon dem Holz aus dem Tanger — „außer fünf Firding Groschen davonan die Birkholz, die an die Stendaler Domherren grenzen". —Später befand sich Burgstall geteilt in den Händen von zwei Linien desGeschlechts. Während 14. Oktober 1488 den Gebrüdern und Vetternv. Bismarck Schloß und Bleek (Flecken) mit andern Dörfern usw. ver-liehen wird, erhält 15. Oktober 1488 Günthers (Nr. 38) Ehefrau seinenAnteil am Schlosse mit allen andern Gütern zum Leibgedinge. 2. März1525 tauschen GeorgI. (Nr. 40), PantaleonI. (Nr. 41), Busso(Nr. 42), Klaus (Nr. 43) und Ludolf (Nr. 45), Gebrüder undVettern, von den v. Lüderitz gegen gewisse Renten und Pächte die Deich-stätte vor Burgstall, die Dorfstätte Gethen und das Haus oder dieMollenstätte zu Bresen ein. 16. Dezember 1562 treten Iobst I. undGeorgII. (Nr. 49 u. 50) ihren halben Teil am Hause Borgstall mit dendazu gehörigen Gütern und Gerechtigkeiten, dem Anteil an Beindorf,Dolle, Blätz und Mixdorf dem Markgrafen Johann Georg von Branden-burg ab. An demselben Tage geschah dies mit der anderen Hälftevon seiten der Gebrüder HeinrichIV. und Friedrich I. (Nr. 54 u. 56).So ging die Herrschaft an das Kurfürstentum Brandenburg über und