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1)r. Gg. Schmidt, Das Geschlecht von Bismarck
lichen Rente von zwei Wispel Korn und zur Zahlung von 12 Tlr.für eine goldene Kette und für den Fall seines Todes zu einer freienWohnung in Gardelegen. Auf 1000 Tlr., welche ihr Vater Valentinals Erbteil zu geben versprach, verzichtete er.
Als Witwe wendete sich Sophie 27. Oktober 1591 und 9. Januar 1594in Rechtsfragen an den Schöppenstuhl zu Brandenburg.
Nach Ludolfs Tode lagen die Vermögensverhältnisse sehr ver-wickelt. Denn nur Jahre war er im Besitz von Schönhausen ge-wesen. Die Erbansprüche der Angehörigen von Jobsts Witwewaren noch nicht geregelt, und die Forderungen, welche seine SchwesterHippolhta und die Witwe seines Bruders Abraham an dieGüter stellen durften, noch nicht befriedigt. Nunmehr mußte auchLudolfs Witwe ihrer Ehestiftung gemäß abgefunden werden. Ver-möge eines Vergleiches vom 27. November 1590 verpflichtete sichPantaleon (Nr. 65) als Besitzer von Krevese für seine Person, an seineSchwester Hippolhta 3000 Tlr. und an seine Schwägerin (Nr. 69)4675 Tlr. zu zahlen und als Vormund fürLudolfs Sohn Valentin dieLanderben von I obst s Witwe mit 7579 Tlr. abzufinden. LudolfsWitwe wurde mit ihren Ansprüchen allein auf Schönhausen verwiesen.Drei Jahre lang verblieb sie, ohne ihre Forderungen geltend zu machen,bei ihrem Sohne auf dessen Rittersitz, bis sie sich 19. Juni 1593 mitdessen Vormündern dahin auseinandersetzte, daß sie von ihren Ansprüchen,welche auf 8000 Tlr. berechnet wurden, 3000 Tlr. bar empfing und denRest auf Schönhausen stehen ließ. Zudem wurde ihr die Morgengabeund 600 Tlr. jährliche Wohnungsgelder zugesprochen. Nach dem Todeihres zweiten Gemahls kehrte sie zu ihrem Sohne nach Schönhausenauf ihren Witwensitz zurück. Nach dem Tode desselben verzichtete sieam 20. Juni 1620 „in Anerkennung der ihr widerfahrenen Guttaten"gegenüber ihren Enkeln auf 3000 Tlr., welche sie noch zu fordern hatte.Dagegen erhielt sie von deren Vormündern die Viktualien aus demRittergute in der bisherigen Weise zugesichert.
Sohn: V ale n ti n (Nr. 82).
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Hippolhta, T. Friedrichs I. (Nr. 56) und der AnnaSophie v. Wenckstern, geb. zu Burgstall um 1564, gest. zu Briest