2 Or. Gg. Schmidt, Das Geschlecht von Bismarck
„armen" Bürger gegen die Reichen in Stendal im Jahre 1345 ver-gleichbar. Bis zu diesem Termin, wo in Stendal die Herrschaft deralten Geschlechter beseitigt wurde, erscheinen fast alle bekannt ge-wordenen Glieder des Bismarckschen Geschlechtes, Heino I., Franko,Rule I., Heyno II., Klaus I., Johann II-, Rule II. usw., im Rateder Stadt. Der rittermäßige Mann verlor in der Mark nicht schondadurch seinen adligen Rang, daß er seinen Wohnsitz nach einer Stadtverlegte und als Bürger derselben städtische Ämter verwaltete, denn aussolcher Beziehung zum Rate oder aus der Zugehörigkeit zu einer Gildeist nicht auf ein von der Familie betriebenes Gewerbe ein Rückschlußzu ziehen.
Bei dem Dorfe Stendal bestand nach Götze eine landesherrlicheBurg, die er auf Heinrich I. zurückzuführen geneigt ist. Die Burg-mannen derselben hatten ihre Burglehen in der Nähe der Burg undbehielten dieselben auch nach Gründung der Stadt inne. Denn dieBurg bestand eine Zeitlang neben der Stadt, über welche bis 1215der Burggraf die Obergerichtsbarkeit innehatte. Der 1188 gegründeteDom war in der Burg des Markgrafen gelegen. Die Burg wurdespäter aufgegeben. Zu diesen Burgmannsgeschlechtern gehörten dieSchadewachte. Ihr in der Schadewachtstraße zu Stendal nachweisbarerStammsitz wird noch im 16. Jahrhundert als freier Rittersitz auf-geführt. Ein Mitglied dieser Sippe, Reimar, erscheint 1267 und 1269in ritterlicher Eigenschaft als Ministeriale am Hofe der PommerschenFürsten. Zu diesen Burgmannen gehörten wahrscheinlich auch dievon Bismarck zu Stendal, vielleicht auch die rittermäßigen Mannengleichen Namens in der Grafschaft Ruppin und die seit 1305 in Prenzlauauftretenden oives v. Bismarck. Immerhin ist aber auch denkbar, daßdiese beiden letztgenannten Geschlechter von einem Burglehen zu Bismark,von welchem sie den Namen führten, ohne eine Station in Stendalzu nehmen, ihren Wohnsitz direkt nach dem Lande Ruppin und nachPrenzlau verlegten. Jedenfalls spricht die Wiederkehr derselben Vor-namen (Roding — Rudolf, Henning — Johann) für die Zugehörigkeitzu dem Stendaler Geschlecht, so daß die beiden Familien als zweiSeitenzweige des Stammbaumes zu erachten sind.
Auch von den v. Röxe, v. Salzwedel, v. Thüritz, v. Gardelegen,