Z18 V. Abschtt. Mineral. Sauren u. ihre Verbind.
harten Körper. Hierauf gründet sich die Anwendlinzdes Gypses zum Gipsmörtel-
§. 489.
Das Brennen des Gypses erfordert bey weitem dasFeuer nicht, als das Brennen des Kalks; es geschiehstim Großen entweder in Meilern, oder in offenen Oefen;auch in Backöfen. Der gebrannte Gyps wird hernachauf eigenen Mühlen oder Puchwerken gepulvert, undhernach gesiebt, wobey es aber, aus dem eben angeführ-ten Grunde, zu dem Gebrauche desselben nicht anders,als nachtheilig seyn kann, wenn man ihn mit Wasserbesprengt.
§. 490. ,
Wenn der Gyps zu wenig gebrannt ist, so verhär-tet er mit dem Wasser nicht gehörig; und auch gut ge-brannter Gyps thut dies, wenn er der feuchten luft zuZange ausgesetzt wird, indem er die Feuchtigkeiten dar-aus in sich ziehet. Beym Brennen des Gypses ist aberauf der andern Seite wieder Vorsicht anzuwenden, daser nicht zu stark und zu heftig gebrannt werde; den» als-dann wird er mit dem Wasser auch nicht gehörig hart.Man nennt ihn codtgebranm; und er hat dann nichtsowol von seiner Schwefelsaure verloren, welche sich,ohne Zwischenmittel, durchs stärkste Feuer nicht daranabtreiben laßt, als vielmehr einen anfangenden Grad derVerglasung erlitten.
H> 491.
Bey der Anwendung des Gypses zum Gypsmörtelmuß jener nicht nur gehörig gebrannt seyn, sondern esmuß ihm auch weder zu wenig, noch zu viel Wasser zu-gesetzt werden. Im erstcrn Fall findet er weniger Was-ser, als er in sich nehmen und binden kann; und verhär-tet daher nicht gehörig. Im letztern Falle verhärtet er
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