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Leitfaden für die Aktionäre der Leipzig-Dresdner Eisenbahn- Kompanie : zum Gebrauch bei Generalversamml.
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ihrer Ausstattung an Trausportmitteln :c. ver-treten aus das Vollständigste das, was bei Fabrik-Un-ternehmungen die übrigens nicht mit Eisenbahnenzu verwechseln sind unter dem kaufmännischen Be-griffeAbschreibung" nur irgend verstanden werdenkann.

Die Vorräthe der Wagcnbau-Anstalt dienen dazu,die Fortschaffungsmittel für Personen, Güter, Wagenund Bich in 8tat»-gin> zu erhalten, indem Räder, Ach-sen, Holz, Messing w. w. diesen Beständen gegen Be-zahlung entnommen und denselben wieder ersetzt werden.Derselbe Fall tritt ein hinsichtlich der Locomotiven, derBaulichkeiten jeder Art, der Kohlen-Verwendung w.

Anders verhält es sich in vieler Beziehung bei einemumfänglichen Fabrikgeschäft, dort ist zwar ein BctriebS-Capital unter allen Umständen ebenfalls unerläßlich undoftmals wohl auch ein angemessener Reservefond, ent-schieden muß aber hierbei auch noch eine sogenannteAbschreibung" stattfinden, weil es im Bereiche derMöglichkeit, häufig in dem der Wahrscheinlichkeit liegt,daß der herzustellende Artikel, durch Handclsstocknngcn,durch bleibend ungünstige Conjuncturen oder sonst denk-bare Ereignisse, irgend einen Gewinn nicht mehr zuläßt.Das mit vielen Kosten aufgeführte wcitläuftige Gebäudewird zur nutzlosen Laragiw. Die Maschinen werdengrößtcntheils altes Eisen und Kupfer. Hier gebietetdie Vorsicht Maßregeln zur allmäligen Wiedererlangungder Anlage-Kosten. Ein solches Fabrikgeschäft kannleicht nie wieder in Gang kommen, Eisenbahnen dage-gen mit Ausnahme kurzer Unterbrechungen wer-

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