IV
Aufstellung des Rechnuugs - Abschlusses und Dahingehöriges.
(^s wäre in der That zu wünschen, daß sich eine be-sonders zu wählende Conunission, gleichviel ans welcherCorporation der Gesellschaft, damit beschäftigte, eineInstruction zu entwerfen, wie der, der Gesannnthcitder Actionaire zur Justification vorzulegende, jährlicheRechnungsabschluß abgefaßt und ein für alle Mal un-ab weichlich aufgestellt werden müßte. — Hierbei wäre,nach unserer Meinung, hauptsächlich darauf hinzuwirken,daß Gegenstände der Ausgabe, die ihrer Natur nach zu-sammen gehören, scharf geschieden und specieller aufge-führt, als bisher, unter fest bestimmte Rubriken gebrachtwürden, und zwar unter Hinweisung auf die betreffendenBeleg-Nummern; damit die Vorlegung der Rechuuugs-Acten, bei Gelegenheit der Generalversammlungen, nichtblos leere Form wäre, und den Actionairen, diees wünschten, wenigstens die annähernde Möglichkeit er-öffnet würde, sich über den Betrag einer Ausgabe, diefür sie besonderes Interesse hätte, iuformiren zu kön-nen. — Hinsichtlich dieses Gegenstandes scheint uns voneiniger Wichtigkeit, daß jedesmal ein genauer und voll-ständiger Gehalts- und Personal-Etat aufgestellt werde,