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seines Lohnes Werth sei," so hat die von uns ge-wünschte Aufstellung des Gehalts- und Personal-Etats,in Uebcreinstimmung mit dem eben erwähnten Grundsatze,einen doppelten Zweck, ein Mal, Ueb er schreitung enzu verhindert!, und andererseits, der Gesannntheit derBetheiligten Gelegenheit zu geben, in ihrem Rechte, alsBesitzer der Bahn, ausgezeichnet thätige, um dieProsperität des Unternehmens verdiente Be-amte, sei es durch Gehalts-Zulagen, sei esdurch Remunerationen und Gratificationen,zu belohnen und hierdurch Nacheiferung zu erwecken. Eskönnten in diesen Fällen Vorschläge Seiten der Directumund Gutachten des Gesellschafts-Ausschusses die Beschlüsseder Compagnie leiten. —
Ferner sind wir auch der Meinung, daß es im Vor-thcile des Unternehmens liegen dürfte, das Honorar derDirektoren — gleichviel aus wieviel Mitgliedern es be-steht — für ein Minimum zu normiren, dasselbeaber nach einem festen Principe, nach Maaßgabe derzur Verthcilung gelangenden Dividende, zu erhöhen,und eben so, unter ähnlichen Verhältnissen, den Bevoll-mächtigten zu gratificiren.
Es würden, nach unserer vielleicht beschränkten Ein-sicht, diese Maaßnahmen den aus denselben erwachsendenAufwand gewiß vielfältig bezahlt machen, indem bei denAngestellten, Betreffs der zuerst vorgeschlagenen Maaß-rcgel, durch die Oeffentlichkeit ein ehrgeiziger Wetteiferhervorgerufen würde. —
Die bisher von dem Gesellschafts-Ausschusse nieder-