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gesetzte Commission für die Prüfung und Monirung derJcihresrechnuug scheint uns recht füglich kiinstig bei Ge-legenheit der Generalversammlung durch und aus derGesammtheit der Actionaire erwählt werden zu können. —Es würde eine solche Centrale für die fest begründeteSolidität des ganzen Instituts ein schönes Zeugnißablegen, und da die Menge immer weiß, wer es gutmit ihr und der Sache meint, so würde man zuverlässiggegen Mißgriffe geschützt sein. Denn, ganz gewiß würdeweder ein lauer Freund, noch ein entschiedener Gegnerder letzteren gewählt werden, noch weniger aber ein bloßerAetienhändler, der vielleicht Actien, die er niemals besaß,aus Spekulation zu niedrigen Conrsen aufZeit verkaufte.—Sollte dieser Vorschlag inzwischen nicht beliebt werden,oder sich als unausführbar herausstellen, so dürfte docheiner Modifikation des bisher verfolgten Verfahrens etwasnicht im Wege stehen, indem am Tage der Hauptver-sammlung die Actionaire selbst die drei Ausschuß-Mit-glieder erwählten, die die abgedachte Commission bildensollen, und wäre» hierbei nur die ausscheidenden Mit-glieder nicht ans die Wahlliste zu bringen.
Endlich scheint uns noch der Modus wenigstens un-abweislich, daß für die Zukunft festgesetzt werde, wieAusschuß-Mitglieder, welche der Prüfung der Jahres-rechnung schon einmal obgelegen hatten, mindestens fünfJahre lang hiermit verschont blieben, erstens, weil esbillig ist, nicht dieselben Männer alljährlich mit dernämlichen Verantwortlichkeit zu belasten, und zweitens,weil es unerläßlich scheint, eine so wichtige Sache immervoil neuen Gesichtspunkten aus zu betrachten, und schließ-