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Verspiel, — vbschon bei der Leipzig-Dresdner Eisenbahn-Compagnie die Möglichkeit einer abhelfenden statutarischenBestimmung nicht so ganz außerhalb der Ermächtigungder Aetionaire liegen dürfte. ---
Wir sind uns bewußt, im Vorstehenden eine krankeStelle betroffen zu haben, und haben es uns daher an-gelegen sein lassen, dieselbe schonend zu berühren, wohlwissend, daß unter uns Dilettanten, nicht herangebildetund nicht erzogen durch die Raths-Versammlungen der ver-schiedenen Ausschuß-Corporationen industrieller Institute,daß — sagen wir — unter uns sich kein Wissender,kein hinreichend geschickter Arzt befindet, so tief gewur-zelte Uebel zu heilen. — Aber es könnte doch sein, daßunter der Genossenschaft der Dilettanten, für welche wireigentlich bloß schreiben, sich unerwartet ein solcher Heil-künstler fände.
Indem wir ein Capitel verlassen, was im Allge-meinen die Statuten unsrer Gesellschaft behandelte,gehen wir nunmehr zu einer Einzelnheit über, die mitder eben besprochenen Materie in verwandtlichcr Beziehungsteht, widmen derselben aber, der Wichtigkeit des Ge-genstandes halber, eine besondere Abtheilung.