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Leitfaden für die Aktionäre der Leipzig-Dresdner Eisenbahn- Kompanie : zum Gebrauch bei Generalversamml.
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sich beinahe jede getroffene Verwaltnngs-Maaßrcgel, siemag der Gesammtheit der Actionaire gefallen,oder nicht, darunter snbsummiren läßt.

Das ist ein großer Uebelstand! Die Besitzer derBahn wollen nicht, wo von der Verwendung ihres Ver-mögens die Rede ist, beliebigen Auslegungenvon allgemein gefaßten Statuten-Paragraphen unterlie-gen. Die Bahn ist vollendet und mit allen Erfor-dernissen gnügend ausgestattet. Wir wissen, was daszweite Gleis der Magdeburger Bahnstrecke kostet, wirwissen, was der An- und Unibau der Personenhalle inAnspruch nimmt, was die Herstellung des Bahnhofeszu Niederau erheischte. Man postulire die etwa nochzu leistenden Entschädigungsansprüche, überweise aberdann den Rest der ult. I84l verbliebenen 238,0(10Thaler incl. Agio-Gewinn von 141,000 Thlr.in Partial-Obligationen dem Reservefond, und manwird finden, daß dieser Betrag nur eine Wie-dererstattung dessen ist, was seit fast vierJahren von den Betriebseinkünften der An-lage zugewendet ward.

In Zukunft bestreite man von den Erträgnissen derBahn streng nur die Unterhaltungs-, Betriebs - uud Ver-waltungökosten, gewähre 4"/ Zinsen den Actien undder Anleihe, besolde das Direktorium angemessen undstatte den Beitrag zum Reservcfond zweckentsprechendans; der Rest bleibe Reinertrag, wohl erwordenes,freies Eigenthum der Actionaire, worüber ihnen undnur ihnen allein in ihrer Gesammtheit die Verwendungund eine entscheidende Stimme zusteht. Es ist jetzt

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