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Leitfaden für die Aktionäre der Leipzig-Dresdner Eisenbahn- Kompanie : zum Gebrauch bei Generalversamml.
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an dcr Zeit, uns gegen einen übel verstandenen Opti-mismus zu verwahren.

Die Bahn ist vollendeter, als irgend eine; wir wie-derholen es, man begnüge sich einige Jahre hindurch mitdem Vorhandenen, bis der Reservefond durch mäßigeBeiträge herangewachsen ist. Es giebt vielleicht keineeinzige Bahn, wo so viel im Interesse der Vcrkehrsweltgeschehen ist, als bei der unsrigen, es scheint nicht unbil-lig, wenn nunmehr einige Zeit hindurch auch der Vor-theil der Besitzer im Auge behalten wird. Man beschließein der Generalversammlung, indem nun auch die Actionaireendlich von ihrem Rechte Gebrauch machen, daß künftigkein Neubau, keine Vermehrung der Transportmittel,keine Verstärkung des Dienstpersonals, ohne ihreausdrückliche Genehmigung stattfinden dürfe, und un-terwerfe ihrer Zustimmung jede Veränderung der Taxe,jede Provisions - Bewilligung an das Publikum.Man benachrichtige die Actionaire nicht ferner nachträg-lich von dem Geschehenen; von geschehenen Dingen istmißlich zu sprechen, weil, in der Regel, eine Abhülfenicht mehr möglich ist. Man wird einwenden:wirkönnen mit Administrativ-Maaßregeln nicht immer aufdie Generalversammlung warten, oft ist Gefahr im Ver-zuge." Nun, da giebt es Abhülfe laut K. 13. und 30.der Statuten, welche außerordentliche Generalversamm-lungen gestatten.Wir können nicht bei jeder Uner-heblichkeit außerordentliche Generalversammlungen beru-fen," wird man einwenden, nun, bei Kleinigkeiten liegtkeine Gefahr im Verzuge.

Wir kommen jetzt auf einen Gegenstand, von dem