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3 (1795)
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und Breite auf die Charte getragen, so kanman eines jeden andern Orts , dessen Lageman gegen i, durch Hülfe der praktischenGeometrie, bestimmt hat, seine geographischeLänge und Breite finden.

Anmerkung.

§. g5i. I. Das Bisherige kan mit Nutzengebraucht werden, auf kleinen Stücken derErdfläche, die man nach den Vorschriften derpraktischen Geometrie vermessen hat, die Pa-rallelkreise und Meridiane zu entwerfen, mit-hin eine geometrische Charte zu geographischenAbsichten, und andern Folgerungen daraus,zuzubereiten. — Einige astronomische Beob-achtungen werden aber dabey , nach (Aus.IV.), immer erforderlich seyn , und aus die-ser Ursache habe ich im Vorhergehenden dasPraktische bey dem Verfahren, die Poihöhenund den Unterschied der Millkqskreise oderLangen zweyer Oerler zu finden, nicht ganzübergehen dürfen.

II. Des bisherigen Verfahrens, ein klei-nes Stück der Erdflachc, als ein Stück ei-ner Kegelflächc zu betrachten Z49- IVä^)und dieser Voraussetzung gemäß, ein Netzfür die Mittägskreisc und Parallelkreise zuentwerfen, haben sich verschiedene'Geographenzur Verfertigung der Landcharten, von einzel-

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