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betragt , d. h. der sich nicht über 60 bis 80Meilen in die Länge und Breite erstreckt , soentwerfen dürfen, als wenn alleOerter inner-halb desselben vollkommen genau in einer Ebenelagen; — vorausgesetzt, daß die Charte nichtin einem größern Formate, als (XIII.) an-giebk, verfertigt werde. — Da nun diepractische Geometrie eigentlich nur so weit an-gewandt wird, als man das Stück der Erde,das man entwerfen will, für eben annehmendarf, so wird sich durch die bisherigen Be-trachtungen zeigen, wie weit sich eigentlich dieAufnahme eines Stücks der gekrümmten Ober-fläche der Erde nach bloßen geometrischen Vor-schriften erstrecken laßt, ohne einen Fehler be-fürchten zu dürfen, der größer wäre, alsman ihn sonst in der praktischen Geometrieverstattet.
Folgerung aus dem bisherigen.
XVII. Auf einer solchen Charte , worauf8c> Meilen etwa 2, oder auch wohl Z pariserSchuhe, betragen, werden nur die Städte,oder höchstens auch die Dörfer und Flecken,die nicht unter einer halben Meile von ein-ander liegen, verzeichnet werden können. —Denn wenn man alle einzelne Dorfschaften,Höfe u. dgl. , die oft nur s odur ^ einer Meilevon einander wegiiegen, auch darauf bringenwollte, so würden, wegen der geringen Größe
Aas des