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VIII. Fände sich zwischen I? und T einenicht sehr beträchtliche Anhöhe (), so lohntes sich kaum der Mühe, sie durch Umwege zuvermeiden, oder gar wegzuschaffen.
Oft kan man auch durch gehöriges Abtra-gen der Erde nur so weit, als es die Rich-tung des Weges mit sich bringt, die AnhöheS bequemer zur Ueberfahrt machen, in welchemFalle man denn einen Hohlweg erhielte.
Wäre aber die Anhöhe ziemlich steil, oderführte die gerade Richtung über ein sehr be-schwerliches Gebirge, so ist ein Umweg sowohlfür Reisende, als auch zur Ersparung der Ko-sten des Wcgbaues immer rathsam.
Dabey ist nun ein für allemal zu bemer-ken , daß man die Ausbeugung so weit vondem Hindernisse (), als möglich ist, anfangenmuß, wenn man dem Gesetze des kürzestenWeges ein Genüge leisten will.
Gesetzt, um () auszuweichen, wolle mandie Strasse erst von L bis «, und hieraufnahe um () herum, den gebrochenen Wegführen, so würde man offenbar einenlangern Weg beschreiben, als wenn man schonin beträchtlicher Weite von (), z. E. beyO, anfienge, dem Gegenstande auözubeu«
gen,