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tcresscuten abtheilen, wie im vorigen §. gewie-sen worden.
VI. Andere Umstände, auf die man vor
der Vertheiiüug noch Rücksicht nehmen konnte,z. E. deß gewisse Interessenten einen vorrheil-haften Tausch in Ansehung der Wannen, indie sie nach der Vcrloosung'zu liegen kamen,treffen konnten , daß ferner etwa zehempsiich-tffe Ländereyen in eine Wanne zusawmengezs-.gen würden n. dgl., brauche ich hier nichtweiter auseinander zu setzen. Mehrere? davonfindet man in hicher gehörigen kamcralistischenSchriften. Z. E. in Herrn Bergiltsobcrwähnten Buche (§. 26g. I.), in Wiftrcits Landesvermessungen, II Theilu. s. w.
VII. Ist nun endlich allen Bedingungengemäß, auf dem Papiere die Vertheiluug derWannen geschehen, so müssen die gefundenenTheilungslinien auf das Feld abgetragen wer,den. Da gleich anfänglich bey der Taxationder Wannen, ihre gehörigen Gränzen mitMarksteinen oder Pfählen versehen, und dieseauch auf dein Risse der Feldmark angegebenwerden find, so hat man sichere Punkte aufdem Felde und dem Papiere, durch Hülfederen man die in jeder Wanne bestimmtenWege und Thcilimgslinien abtragen kan. Erststeckt man die durch die Wannen laufenden
Wege