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IV. Die Theilungspunkte «, /?, 7, F,die man nun auf deck? Papiere gefunden hat,müssen auf das Feld abgetragen werden.
Man messe die Weiten ^.7, L/Z,L -5 auf dem Papiere, und trage sie auf dieLinien ^,15, LO der Figur auf dem Felde;so werden sich auf dem Felde die Punkte «,B, 7, ä ergeben, durch welche die Scheidun,gen der einzelnen Stücke gehen, die man dem-nächst gehörigermaaßen verpfählen kam, - -;
V. Anmerkun g. Wenn der Umfangdes Grundstückes/eLLOTI? keine kenntlichenEcken hat; so muß man in die Punkte ,L, L u. s. w. bey der Vermessung des Um-fanges des Grundstückes, Pfahle einschlagen,und solche stehen lassen, bis die Theilung aufdem Papiere geschehen ist, damit man die aufdem Riße gefundene Theilungspunkte /Z u.f. w. auf dem Felde gehörigermaaßen nach(IV.) bestimmen könne.
VI. Wäre der Umfang krummlinigt, sowürde man die Punkte , A, 7, -l auf demFelde folgendcrgcstalt bestimmen müssen. Manziehe auf dem Riße eine gerade Linie von Lnach , und von k nach «, trage den Win-kel auf den Meßtisch, und hierauf denMeßtisch über L, so wird man auf dem Feldean die Linie LA, den Winkel tragen,
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