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Wie übrigens die Wiesenstücke selbst,nebst den innerhalb ihnen befindlichen Grund,stücken einzelner Besitzer zu entwerfen seyen,ist zulänglich im 245tcn §. gezeigt worden.
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Bey Grundstücken , wie (i) und (2),'t k- deren Umfang von der Hauptlinie X L »nmit,-MG telbar geschnitten wird , geben die Durch,sck'nittepunkte, wie /V, (4, Ix, selbst schonden Anfang zur Messung eines jeden Stücks,und man würde z. E. hier für das zweyte'c Stück erstlich auf dem Meßtische
über (4, längst X, X eine gerade Linie ziehen,auf sie die gemessenen Entfernungen von (4nach iOO, von ioo nach 150, von l.5O nachX abtragen, und nun von (4 oder X. zu ar,ich«?-- leiten anfangen. Diese abgesetzten Punkte>, zx, X, 100, 150, X, geben alsdann zugleichschickliche VerbindungSpunkte, wodurch manhernach den gemessenen Platz von dem Meß,tische auf die Feldcharke tragen , ihn gehörig^ an die nach dem verjüngten Maasstabe aufge-
tragenc Hauptlinie XX hängen, und nach(§. 246.) kopieren kan.
Die Punkte c>, Zo, 10-? n. s. w. kön,neu auär hin und wieder während der Messung„> zu bequemen Richtpunkren dienen.
z) Längst dem Theike XL der Haupt,linie XL konnte man auch bequem noch dasK Acker-