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dadurch den gehörigen Ort auf dem zu verfer-tigenden Risse der Feldmark anweiset.
V. Diese durch die ganze Flur abgcsteck,ten, und mit all«.r möglichen Vorsicht entwor-fenen Hauxrlmlmwerden also erstlich denVortheil verschaffe!», daß man keinen zusam-menhängenden Faden bey der Vermessung gabefolgen nöthig hat, und doch die emzcl. nStücke der Flur in einen richtigen Zu . n-nienhang bringen kan, und dann zwcytcns,daß eben deswegen keine Fehler sich von einerPlatte aus die nächstfolgende fortpflanzen kön-nen , weil keine unmittelbar durch Verbin-dungslinien , die von der ersten Platte auf dienächstfolgende getragen werden, an einandergehängt zu werden brauchen.
VI. Die größern Theile, nach denen mannun eine Flur stückweise vermisset, müssen soviel als möglich in Gränzen eingeschlossen seyn,die in der Flur schon vorhanden sind , selbstmit auf die Charte kommen müssen, und nichtauf eine künstliche Art erst abgestecket werden,wie der Fall wäre, wenn man z. E. dieFlur in lauter Parallelogrammen zerlegte.Gränzen, wodurch eine Feldmark von selbstin solche Stücke zerfällt , können nun Wege,Hecken, Flüsse, Bäche, oder andere kennbareLinien seyn, wenn sie nur allemal einen be-trächtlichen Theil der Flur einschliessen, der
zur