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Ausmessung der Gärten.
§. 252. Diese Vermessung wird ganzZeicht dadurch) bewerkstelligt, daß man erstden Umfang des Gartens, und die Haupt^gange verzeichnet, ehe man die innern Lust-stücke , Foncainen, Lusthauser, Orangerien,Rasenplätze u. dgl. , aus schicklich angenom-menen Ständen, durch Abstichen und Ordina-te» , oder ans andere Arten entwirft. Dahicbcy meistens sehr viel regulaires vorkömmt,so wird man auf allerley Art die Arbeit zuerleichtern, Gelegenheit finden.
Grundlegung der Städte.
ss 25g. I. Städte, welche mit Wallenumgeben sind, können ohne große Schwierig-keit aufgenommen werden, wenn man demUmfange des Walles folgt, und zugleich ansschicklich angenommenen Standlinicn , Thürmeund andere ansehnliche Gebäude, die dem-nächst zur Bestimmung der einzelnen Gassendienlich seyn können, entwirft. Während derMessung langst des Umfanges, kan man auchdie Thürme an den Stadtmauern, Thore,Brücken, angränzcnde Strassen u. dgl. zuPapiere bringen.
II. Die einzelnen ödanpt- und Nebengas-sen zu entwerfen, muß man bey einem be->
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