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oder menschliche Verrichtungen gegeben haben(tz. 247. III. IV. >. Den Anfang eines sol,eben Stücks muß man aus bereits festgelegtenPunkten (I. II-), an denen Pfahle oder an,derc Signale gleich anfangs abgesteckt, undstencn geblieben seyn müssen, bestimmen, da,mit man ihm die gehörige Lage auf dem be,rciis entworfenen Gerippe oder Hauptrisse dccbergigten Gegend (I. II.) geben könne.
IV. Wahrend der Messung der auf demBerge liegenden Grundstücke wird man als,datm '.och allerley kleinere Gründe und Wen,düngen des Gcbürges genauer zu verzeichnen
Gelegenheit haben.
V. Findet man auf Bergen alte Schlös,ser, oder andere in die Ferne sichtbare Gegen,stände, so b nütze man ja den Vortheil, dm sieals Richtpunkte nach Anleitung des 2g5ten§es verschaffen.
VI. Fast unentbehrlich ist bey solchenBergvermessungcn ein Diopterlinial mit einemKipp,fernrohre, wie ( tz. 112).-- Bringtman nun den Meßtisch auf die Spitze einesBerges, visirt, vermittelst dieser Kippregel,nach den vorzüglichsten Krümmungen, Erhö,hungen, und andern merkwürdigen Gegenstan,den an der abhängigen Fläche des Berges,und tragt auf diese horizontalen Visirlinien,
die