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XIII. Zur Erläuterung finde ich aber no-thig , noch folgendes beyzubringen:
Ob man zwar gleich bey der Vermessungdes ersten Stücks 6g duke6 schon einen Theil,z. E. stek, von dem Umfange des darangränzenden Stücks äeklcilä mit auf der erstenPlatte bekommen hat, und es also nicht er-forderlich ist, den Theil stek von dem Um-fange des zunächst folgenden Stückes 6 ekki 6auch !' b einmal zu vermessen, sondern mannur >.lcich bey 6 oder k, längst 61 oder ki,zu arbeiten anfans/n kan, so wird es doch,weil hier laugst ste Ackerqrä? rn bey v, rv,x, x u. s w anstossen, erforderlich seyn, dieden beyden Stücken stAbkst, stekbist gemein-schaftliche Gränze 6 e k, nebst den darauf be-merkten Punkten v, rv, x u. f. w. von derersten Platte, auch wieder mit auf die zwotezu kopieren, damit, wenn man nachher aufder zwoten Platte langst 1 n 1 die Punkte q, r,r, I u. f. w. entworfen hat, die völligenAckcrgränzen vr, ntt, xg u. f. w. ausgezogenwerden können. Es ist aiso, um längst dergemeinschaftlichen Gränze 6 ek zweyer Stücke6ZK56, ste kiel 6, nicht zweymal arbeiten zudürfen, nöthig , nicht nur die zum erstenStück gehörigen Ackergranzcn, z. E. «, B w.,darauf anzumerken, sondern auch diejenigen,n r', av, x u. f. w. , welche zmn folgendench.- ckc gchörcn, zugleich mit anzugeben, welche
denn