Druckschrift 
3 (1795)
Entstehung
Seite
5
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Fallen / wo man den dadurch festzulegendenOrt des Meßtisches nicht mit äusserster Schärfezu bestimmen für nöthig erachtet.

Soll aber ein festzulegender Standpunktdes Meßtisches in der Folge zu weitem Be-stimmungen und zu einem neuen Richtpunktdienen, so wird man nach §. 2gZ. verfahrenmüssen. Man wird aber alsdann noch einenMeßtisch mit sich führen müssen, auf demman die Lage eines solchen Standes gegen ei-nige andere bereits festliegende / erst nach derBranderischcn Methode entwirft, ehe mattihn auf den ersten Meßtisch in die gehörigeVerbindung mit der übrigen Messung bringt.

VI. Oft kan man auch aus einer ange-nommeneu Gtandlinie nach 2zi. vielePunkte am Umfange und innerhalb des Wie-senstücks zu Papiere bringen.

Ucberhaupt finden die Enkwerfungsartcnim XVII Iten Kapitel bey Vermessung derWiefcnstücke fast alle ihre Anwendung. Nurist man oft, vorzüglich bey größern Plätzen,genöthigt, nach Verhältnis der Umstände,der Bequemlichkeit, der verschiedenen Hinder-nisse lr. f. w. mehrere Methoden mit einanderzu verbinden.

VII. Zur Erläuterung diene der Wiessn-platz (?iZ. I.) , davon L, L.', v, ?

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