Druckschrift 
3 (1795)
Entstehung
Seite
XXVIII
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XXVIII Inhalt.

Zandverkauschungen. §. 329.

Wenn durch eine Flur eine Chaussee geführt wor»den, und verschiedene Besitzer von ihren Grund»stücken dadurch vcrlobren haben, zu finden, wieein anderes Stück Landes tbnen zur Entschadt»gung getheilt werden müsst. §. ZZv.

Ein Stück Feldes, auf welches von zweyen dabeybefindlichen Bauerhöfen keine bequeme Farth ge»het, dergestalt zu tbeilen, daß seder daS scinigegleich unmittelbar hinter seinem Hofe bekömmt.Z. zzi. Wie ferner dabey zu verfahren sey,wenn die Bonität der Grundstücke dabey in Be»trachtung kommen muß. das. Zus.

Eine andere Repartitionsaufgabe. Z. ZZ2.

Ferner Theilungen, wobey die Güte der Grund»stücke erwogen wird. §. 333.

Eine brauchbare Anwendung davon auf die Ver«thciiung der Kuppebwetden, in einem Beyspiele.

§ ZZ4-

Allgemeine Bemerkungen über die Zusammcnzie»hung der in einer Feldmark unordentlich herum»liegenden Grundstücke. §. 33z. Was eineWanne sey Das. II., nebst den Eigenschaftenderselben; Bsnitirung und Taxation derselben.Wie die Wannen vertheilt werden müssen. III.IV. :c. w.

Eine unordentliche Gränze zweyer Felder in einegeradlinigte zu verwandeln. Z. 336.

Theilung der Inseln nach den Vorschriften derNechtSlehrer. §. 337.

XXXI. Kapitel.

Von Anlegung und Leitung der Strassen. §. 339.Nothwendigkeit einer Kenntnis der Gegend. I.

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