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erwähnten 4 Farben kamen nur noch die beiden Metalle Gold undSilber vor. Hier gilt nun der zweite Satz der Farbenlehre: Metallsoll nicht auf Metall, Farbe nicht auf Farbe zu stehen kommen,d. h. eine metallene Schildfigur darf nicht im metallenen Schild,eine farbige nicht im farbigen Schild stehen. Wenn also das Wappendes Kaufmanns Karl Ebell im Siebmacher beschrieben ist: „In Silberein zunehmender, gebildeter, goldener Mond“, so ist dies heraldischeine sehr große Seltenheit. Die bei Hefner wie im Katechismusder Heraldik gefundenen Angaben haben mich bestimmt, den Mondals silberne Sichel, das Gesicht in Gold (zusammen als eine Wappen-figur) zu zeichnen. Als Farbe des Schildes habe ich die bei der Deckeangegebene, d. h. blaue, gewählt. Die Helmdecken haben von jeherdie Farbe des Schildes gezeigt, und zwar zeigt die Anwendung, das esüblich war, das Metall an der Innenseite der Decke, die Farbe an derAußenseite anzubringen. Schließlich sei noch erwähnt, daß es seit dem16. Jahrhundert gebräuchlich wurde, die Farbe ohne wirkliche Kolo-rierung und ohne beigefügte Beschreibung zu bezeichnen. Heuteist nächststehende Tabelle überall im Gebrauch:
: rot — mennige,
- : blau — kobaldblau d. h. die Farbe des Himmels,
: grün — früher Grünspan, jetzt Schweinfurter Grün,
ij^|~: schwarz
Russschwarz,
; ; ; ; ; : Gold — gold- oder schwefelgelb,freier weißer Raum: Silber oder kreideweiss.
Auch beim Stechen unseres Wappens etwa für Petschaft oderauf Briefbogen pp. wäre darauf zu achten, daß diese allgemeine üblicheBezeichnung' nicht vergessen oder gar verändert wird, was dannandere Farben ergeben würde. Unser Wappen muß daher wie ab-gebildet dargestellt werden. Bemerkt sei noch, daß in der Heraldikkeine Farbe oder Metall höher als die andere geachtet wird.
Der Helm.
Wie bereits beim Schild erwähnt, kommen nur solche Helmein Betracht, wie sie vor oder während der Turnierzeit getragenwurden. Wie nicht alle Schilde, so sind auch nicht alle Helmewappenmäßig. Zunächst gehört der Helm (mit Kleinod) als Haupt-