139
bestandteil zum vollständigen Wappen. Der Helm wurde und wirdzum Schutz des Hauptes getragen nicht nur von Rittern, auch vonBürgern und Knappen. Der Helm gehört also zu den persönlichenGeschlechtswappen. Ein Unding ist es daher, was leider häufig derFall ist, wenn Körperschaften, Städte pp. einen Helm über dem Schildführen. Alle Köpfe lassen sich nicht unter einen Hut bringen. Der
Helm ist stets persönlich. Drei Wappenhelme kommen überhauptnur in Betracht: Kübel-, Stech- und Spangenhelm. (Siehe Zeichnung.)
Die Kübelhelme sind die ältesten. Stech- und Spangenhelme,wie solche hauptsächlich bei Turnieren getragen wurden, erschienengleichzeitig. Seit langer Zeit hat sich nun die Ansicht geltend gemacht(ein Nachweis existiert allerdings nicht), daß die offenen Spangen-helme eigentlich adelige Helme, die geschlossenen Stechhelme da-gegen bürgerliche Helme seien. Der Adel wollte seine Wappen vor
•n VI i T
o *
Kübelhelm.
Stechhelm.
Spangenhelm.