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1333 war die Schustergilde infolgedessen reich genug, um dem Ratden sogenannten Schuhhof abzukaufen.
Das verbundene Gewerk der Zimmerleute und Rademacher er-hielt 1476 ebenfalls verschiedene Privilegien.
1345 werden auch schon die beiden wegen des Umfangs ihrerGewerbe stets im Hader liegenden Gilden der Gewandschneider(Tuchverkäufer) und Gewandverfertiger (Lakenmacher) erwähnt. 15 )
Den Böttchern in Perleberg und der Priegnitz erteilte Joachim II.1563 das erste Privilegium ausschließender Zunftberechtigung. Bisauf 4 Meilen von den Städten, worin sie gesessen, durften auf denDörfern keine Böttchergefäße gemacht werden.
Den Leinewebern wurden 1571 alte Privilegien bestätigt, wonachihr Handwerk innerhalb 2 Meilen von Perleberg, Kyritz und Pritz-walk nicht von anderen betrieben werden durfte.
Schließlich wurde auch den Tischlern der Priegnitz im Jahre1572 ein landesherrlicher Schutzbrief gegen Eingriffe der Zimmer-leute in ihr Geschäft und gegen das Vorhandensein von Dorfhand-werkern ihrer Profession zuteil.
Wie wir sehen, haben Jene alten Zunftmeister auch in Perlebergeine gefestigte Stellung besessen; daß sie stets, wie die Chronikenmelden, mit dem Hohen Rat der Stadt in heftigster Oppositionlebten, sei nebenbei erwähnt. Es ist heute nicht anders. Stadt-verordneten -und Ratsherrenkampf. Mit der Opposition ist es, glaubeich, wie mit der Konkurrenz. Beides Dinge, die für diejenigen, welchees angeht, recht lästig sind und doch notwendig und fördernd.Wir Ebells sind im übrigen bis heute nicht blinde Autoritätsanbetergeworden. Es geht durch viele von uns — und es sind nicht dieuntüchtigsten, wie mir scheinen will — als Unterströmung (bisweilenauch als Hauptströmung) ein freiheitlicher gesunder Zug, der zurechter Zeit mit dem Althergebrachten zu brechen versteht und sichneue Bahnen wählt, die vor dem Erstarren im gewohnten Geleiseschützen. So muß es auch sein. Hat die Großstadt für die Jugendund den „Einzelnen“ seine Gefahren, so hat die Kleinstadt für die
15 ) In der Bestätigung eines Gildenstatutes von Kurfürst JoachimFriedrich von 1599 findet sich auch zugleich die Bemerkung, daß nachdem Inhalt eines Kammergerichtsabschnittes von Mittwoch nach Bartho-lomäi 152S die Tuchmacher in den übrigen priegnitzischen Städten ihreTücher und Gewänder denen, welche in der Hauptstadt Perleberg verfertigtwurden, in Länge und Breite vollkommen gleich machen sollten, und daßdie Tuchmacher Perlebergs auf die Beobachtung dieser Einrichtung zu sehenhätten.