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Gcschlechtsgütcr von Schulden zu befreien und zurückzuverlangen. Soverkaufte Johann Alb recht am 13. Juni 1695 seinen Drittcil an Rüg-land und Rosenberg für 7587 fl. an Hannibal Friedrich von Crails-heim. Auch seinen Anteil am Ebenhof verkauft er an seinen BruderHannibal Friedrich, welcher bei der Güterkaufsvcrteilung von 1698Johann Albrecht den Ebenhof wieder für 4700 fl. abtritt. 1700 kanftihn Hannibal Friedrich wieder zurück. Auch den Wippenauhof beiFlachslanden besaß Johann Albrecht von Crailsheim. Er hatteihn 1694 von seinem Schwiegervater Groß von Trockau gekauft. ImJahre 1699 bittet er den Markgrafen von Ansbach um Abwendungder Exekution, die wegen seiner Schulden bevorstund und bietet demMarkgrasen den Wippenauhof für 1300 Taler zum Kaufe an. (Rügl.Arch., II, II, 62.)
Durch den Rezeß vom 19. Dezember 1705 nun übergibt JohannAlbrecht seinem Bruder Hannibal Friedrich seine Güteranteile, wofürer 21074 fl. erhält. (Rügl. Arch.)
Statt seinem Bruder Hannibal Friedrich für die schweren Opfer,die er ihm gebracht hatte, da es ihm selbst hart ankam, das viele Geldaufzubringen, dankbar zu sein, klagte er Hannibal Friedrich beimRitterort Altmühl 1707 — 1708 wegen Benachteiligung an. Von dieserAnklage nun konnte sich Hannibal Friedrich leicht rechtfertigen.
Bei der am 9. Januar 1708 stattfindenden brüderlichen und vctter-lichen Teilung der Güterstücke des verstorbenen Krafft von Crails-heim und des 1704 verstorbenen Bruders Johann Albrecht — Al-brecht — erhält Johann Albrecht Gebäude und Regalien zu Rödelsec,ferner eu. 136 Tagwerk Grundstücke daselbst und oa. 50 Tagwerk Waldzu Fröhstockheim, das Wcilersholz genannt, zu 6293 fl. alles angeschlagen.Dann erhält er das Rittergut Stübach zu 3173 fl. angeschlagen, denZehenten zu Diespcck, Niederndorf, Wasserbcbcndorf und Frankenfeldzu 4333 fl. angeschlagen und die Gefälle zu Obernvolkach für 1909 fl.
Nach dem Tode Georg Wolfs von Crailsheim ohne männ-liche Nachkommen 1717 erbte Johann Albrecht dessen hintcrlasseneLchcnsgüter zu Sommersdorf, Thann und Altenschönbach, wie auch denvon ihm ererbten Anteil an Walsdorf und Neuhaus gemeinschaftlichmit seinen Brüdern Hannibal Friedrich und Julius Dietrich.Welche Schwierigkeiten sich wegen der Ucbcrnahme dieser Erbschaft ent-spannen (Camposchcr Prozeß), haben wir an anderer Stelle (Seite 255)besprochen.